Weigel

Beleihungswertgutachten für Maschinen und Anlagen

Das Beleihungswertgutachten bewertet Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen als Kreditsicherheit. Banken und Leasinggesellschaften erhalten eine dokumentierte Beleihungsgrundlage: einen marktgestützten Wert, auf den sich Kreditentscheidung, Konditionen und laufende Risikovorsorge stützen können.

Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990

Sicherheitenbewertung und Beleihungsgrundlagen
Wir bewerten Maschinen und Anlagen als Kreditsicherheiten, von der Einzelmaschine bis zur kompletten Betriebseinrichtung. Banken erhalten Beleihungsgrundlagen für die Kreditvergabe, Leasinggesellschaften geprüfte Restwerte für ihre Kalkulation. Ergänzend erstellen wir Wertverlaufsanalysen über den gesamten Lebenszyklus, als Grundlage für Restwertkalkulation und Risikovorsorge.
Wert und Verwertbarkeit
Für die Sicherheitenbewertung zählt nicht der Buchwert, sondern der am Markt erzielbare Erlös. Unsere Werte stützen sich auf Zustand, Restnutzungsdauer, Marktgängigkeit und reale Transaktionen. Auf Wunsch ergänzen wir eine Einschätzung, wie und wo sich die Objekte im Verwertungsfall tatsächlich veräußern lassen.
Bestandsprüfungen für Banken und Leasinggesellschaften
Bestandsprüfungen führen wir nach Absprache auf Unterlagenbasis oder vor Ort beim Kreditnehmer durch, einmalig oder als laufende Unterstützung des Engagements. Geprüft und dokumentiert werden Bestand und Zustand der finanzierten Objekte.
Dokumentiert für Kreditentscheidung und Prüfung
Die Gutachten erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, mit Sachverständigen-Erfahrung seit 1990. Methodik, Quellen und Herleitung sind im Gutachten so dokumentiert, dass Kreditgremien und Prüfer die Wertansätze nachvollziehen können.
Auch im Auftrag des Kreditnehmers
Unternehmen beauftragen das Gutachten auch selbst, etwa zur Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen. Ein methodisch sauber dokumentierter Wertansatz erspart Diskussionen und Nachbewertungen und gibt Kreditgeber und Kreditnehmer dieselbe Grundlage für die Verhandlung.

Eine Sicherheit ist nur so belastbar wie ihre Verwertbarkeit.

Welche Sicherheiten sollen wir bewerten?

Beschreiben Sie uns Objekte und Anlass. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen und wann das Gutachten vorliegen kann.