Weigel

Due-Diligence-Beratung für Maschinenpark und Anlagevermögen

Die Due-Diligence-Beratung prüft vor einem Unternehmenskauf oder einer Fusion den Maschinenpark des Zielunternehmens: technisch, vor Ort und gegen das Anlageverzeichnis. Das Ergebnis zeigt, wo Substanz steht und wo nur Buchwert, welche Risiken im Bestand liegen und welche Investitionen auf den Erwerber zukommen.

Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990

Buchwert und Bestand fallen oft auseinander
Bei produzierenden Unternehmen steckt ein großer Teil des Vermögens in Maschinen, Werkzeugen, Formen und Vorräten. Genau dort liegen typische Risiken: Wertansätze, die den tatsächlichen Zustand nicht abbilden, voll abgeschriebene Anlagen, deren Ersatz kurz bevorsteht, oder Bestände, die bilanziell Wert haben, am Markt aber keinen Abnehmer mehr finden.
Was die Prüfung umfasst
Wir gleichen das Anlageverzeichnis mit dem tatsächlichen Bestand ab und nehmen vor Ort Zustand, Verschleiß und Restnutzungsdauer auf, einschließlich Formen und Werkzeugen. Auf dieser Basis ermitteln wir den Wert des Bestands und schätzen ab, welche Investitionen der Weiterbetrieb verlangt. Dazu kommt der Blick auf totes Kapital: Vorräte und Werkzeuge, für die es keine Verwendung mehr gibt.
Substanz, Goodwill und Investitionsstau
Am Ende steht eine klare Trennung: Welcher Teil des Kaufpreises ist durch reale Substanz gedeckt, welcher ist Goodwill? Investitionsstau und Wiederbeschaffungsrisiken werden beziffert. Damit liegt vor der Entscheidung eine belastbare Verhandlungsgrundlage auf dem Tisch.
Prüfung ohne Verkaufsinteresse
Die Prüfung führen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch. Als Sachverständige verkaufen wir weder Maschinen noch ein Umsetzungsprojekt hinterher; die Einschätzung muss nur eines: stimmen. Methodik und Herleitung sind so dokumentiert, dass Banken und weitere Prüfungsbeteiligte sie nachvollziehen können.
Prüfung oder Begleitung der gesamten Übernahme
Die technische Due Diligence ist ein abgegrenzter Baustein und fügt sich in die Prüfstruktur von Käufer, Rechtsanwälten und Banken ein. Soll die gesamte Übernahme sachverständig begleitet werden, ist das eine eigene Leistung: Unternehmensübernahmen.

Was Substanz ist, was Goodwill und welche Investitionen anstehen, muss vor der Unterschrift geklärt sein.

Was dürfen wir vor der Übernahme prüfen?

Beschreiben Sie uns Zielunternehmen, Maschinenpark und Zeitrahmen. Wir sagen Ihnen, wie tief die Prüfung gehen sollte und wann der Bericht vorliegen kann.