Zeitwertgutachten für Maschinen und Anlagen
Das Zeitwertgutachten dokumentiert den Zeitwert einer Maschine, Anlage oder Betriebseinrichtung zum Stichtag: den Neuwert abzüglich Alter, Zustand und Abnutzung. Gebraucht wird es vor allem im Schadenfall, daneben für viele Bewertungsfragen, in denen der Wert eines gebrauchten Objekts zu belegen ist.
Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990
- Zeitwert im Schadenfall
- Nach einem Maschinen-, Brand- oder Wasserschaden richtet sich die Entschädigung nach dem Bedingungswerk des Versicherers; häufig ist dort der Zeitwert anzusetzen. Danach richtet sich auch, ob nach tatsächlichem Reparaturaufwand oder fiktiv abgerechnet wird. Wir ermitteln den Zeitwert zum Schadentag und rechnen nach den gängigen Bedingungswerken, von AFB über AMB und ABMG bis zur Transportversicherung.
- Zeitwert statt Buchwert
- Buchwerte und Abschreibungstabellen sagen wenig über den tatsächlichen Zustand einer Anlage. Der Zeitwert setzt am Objekt selbst an: Ausgangspunkt ist der Neuwert, abgezogen werden Alter, Zustand und Abnutzung. Eine bilanziell abgeschriebene, aber gepflegte Maschine kann deshalb weiterhin einen erheblichen Zeitwert haben.
- Was in die Ermittlung einfließt
- Zustand und Restnutzungsdauer, Nutzungs- und Wartungshistorie, technische Ausführung und Spezifikation sowie die Wiederbeschaffungssituation. Grundlage ist in der Regel die Besichtigung vor Ort, ergänzt um Anlagenverzeichnis, Rechnungen und technische Daten.
- Belastbar gegenüber Versicherern, Prüfern und Gerichten
- Die Gutachten erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, mit Sachverständigen-Erfahrung seit 1990. Methodik, Quellen und Herleitung sind dokumentiert, damit der Wert auch dort standhält, wo er angezweifelt wird.
Ob Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert gilt, steht im Bedingungswerk des jeweiligen Vertrags.
Kurz erklärt
- Neuwert
- Die Kosten der Wiederbeschaffung im Neuzustand. Basis für Versicherungssummen.
- Zeitwert
- Der Neuwert abzüglich Alter, Zustand und Abnutzung. Üblich im Schadenfall und für viele Bewertungsfragen.
- Gemeiner Wert
- Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis. Maßgeblich etwa bei Betriebsaufgabe, Erbschaft und Schenkung.
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Welchen Wert braucht Ihr Fall?
Beschreiben Sie uns Objekt und Anlass. Wir sagen Ihnen, ob ein Zeitwertgutachten die richtige Wertart ist und wann es vorliegen kann.
