Weigel

Gutachten für Feuerschäden an Maschinen und Anlagen

Nach Feuerschäden an Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen klären wir Ursache, Schadenhöhe und Sanierungsfähigkeit, als neutrale Sachverständige zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer, Makler und Sanierern. Wir sind kurzfristig am Schadenort und sichern Beweise, bevor sich am Schadenbild etwas ändert.

Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990

Sanieren oder ersetzen
Nach dem Brand stellt sich für jede Maschine die Frage: sanieren oder ersetzen? Ruß, Korrosion und Löschmittelrückstände wirken weiter, auch wenn äußerlich wenig zu sehen ist; kritisch sind oft Elektrik und Steuerungen. Wir bewerten die Sanierungsfähigkeit jeder Position und den wirtschaftlichsten Weg zur Regulierung, einschließlich Plausibilitäts- und Rechnungsprüfung der Sanierungsangebote.
Beweissicherung vor dem Aufräumen
Mit dem Aufräumen verschwinden Beweise, und Folgeschäden wachsen mit der Zeit: Korrosion nach Löschwasser, Ruß in Steuerungen, Stillstand in der Fertigung. Deshalb gilt: Zustand sichern, Fotos machen, nichts entsorgen, bevor der Schaden aufgenommen ist. Ein kurzfristiger Ortstermin hält das Schadenbild fest und begrenzt die Folgekosten.
Abrechnung nach dem Bedingungswerk
Ob konkret oder fiktiv abgerechnet wird, ob Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert gilt und ob der Neuwertanteil an die Wiederherstellung geknüpft ist, entscheidet das Bedingungswerk Ihres Vertrags. Wir kennen die gängigen Bedingungswerke, darunter die AFB, und beziffern den Schaden danach.
Explosion, Blitzschlag und Überspannung
Auch Explosionen, Blitzschlag und Überspannung hinterlassen an Maschinen typische Schadenbilder, von mechanischer Zerstörung bis zu Defekten in Elektronik und Steuerungen. Wir begutachten diese Schäden nach denselben Maßstäben: Beweissicherung, Ursache, Schadenhöhe, Abgleich mit dem jeweiligen Bedingungswerk.
Neutral zwischen den Beteiligten
Die Gutachten erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, qualifiziert als FUEDI European Loss Adjusting Expert. Eine Feststellung, die Versicherer und Versicherungsnehmer gleichermaßen akzeptieren, erspart Monate an Schriftverkehr. Beauftragt der Versicherer den Sachverständigen, trägt er die Kosten; die Kostenfrage bei eigener Beauftragung klären wir vor Auftragserteilung.

Rufen Sie an, bevor repariert, aufgeräumt oder entsorgt wird: Was weg ist, lässt sich nicht mehr begutachten.

Ein Feuerschaden ist eingetreten?

Melden Sie uns den Schaden, telefonisch oder über das Formular, gern schon mit ersten Fotos. Wir stimmen kurzfristig einen Ortstermin ab.