Gutachten bei Maschinenschäden
Das Gutachten bei Maschinenschäden klärt nach Ausfall, Defekt oder Beschädigung einer Maschine, was die Ursache war und was die Instandsetzung kosten darf. Es entsteht durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, neutral zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Makler.
Gutachten durch qualifizierte und öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeSeit 1990
- Typische Schadenbilder
- Bruch, Defekt und Ausfall, Bedienungsfehler, Fremdkörper im Prozess, Beschädigung an Maschine oder Anlage: Wir begutachten Maschinenschäden von der Einzelmaschine bis zur industriellen Anlage und Betriebseinrichtung. Der Bericht dokumentiert Schadenbild, Ursache und Instandsetzungsaufwand mit nachvollziehbarer Herleitung.
- Ursache und Schadenhöhe
- Die technische Analyse stellt fest, wie es zum Schaden kam; die Bezifferung, was die Instandsetzung kosten darf. Die Ursachenklärung trägt auch dann noch, wenn später Regress- oder Gewährleistungsfragen im Raum stehen. Weil der Stillstand oft teurer wird als der Schaden selbst, klären wir früh, ob Reparatur, Ersatz oder eine Zwischenlösung den Betrieb am schnellsten wieder anlaufen lässt.
- Abrechnung nach dem Bedingungswerk
- Grundlage der Bezifferung ist das Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers. Danach richtet sich, ob nach tatsächlichem Reparaturaufwand oder fiktiv abgerechnet wird, ob Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert gilt und ob der Neuwertanteil an die Wiederherstellung geknüpft ist. Wir kennen die gängigen Bedingungswerke, darunter AMB und ABMG, und rechnen danach.
- Neutral zwischen den Beteiligten
- Beim Maschinenschaden stehen wir als Schnittstelle zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer, Makler und Sanierungsfirmen; akzeptieren beide Seiten unsere Feststellung, entfallen Monate an Schriftverkehr. Für Versicherer und Makler übernehmen wir auch reine Plausibilitäts- und Rechnungsprüfungen von Reparaturangeboten, wenn kein Vollgutachten nötig ist.
- Erst begutachten, dann reparieren
- Wir sind kurzfristig am Schadenort und sichern Beweise, bevor sich am Schadenbild etwas ändert. Bei den ersten Schritten nach dem Schaden, vom Sichern des Zustands bis zur Meldung beim Versicherer, unterstützen wir Sie von Anfang an.
Was repariert, aufgeräumt oder entsorgt ist, lässt sich nicht mehr begutachten; mit den Beweisen verschwinden Ansprüche.
Verwandte Leistungen
Welchen Schaden dürfen wir begutachten?
Melden Sie uns den Schaden, gern schon mit ersten Fotos. Wir sagen Ihnen, wann ein Ortstermin möglich ist und was bis dahin unberührt bleiben sollte.
